Jordi Cots erinnert an die Arbeit einer wichtigen Streiterin für die Rechte der Kinder und an eine frühe Deklaration der Kinderrechte.
Zwei verschiedene Arten von Recht
Wir können zwei wichtige Elemente im Konzept der Kinderrechte unterscheiden. Zunächst geht es einfach um den Schutz des Kindes. Das ist das, was ein Autor die »obligatorischen Rechte« genannt hat, es sind die Rechte, die niemand, nicht einmal der Vormund des Kindes oder seine gesetzlichen Vertreter negieren würden. Es sind Rechte, die unveräußerlich sind. In der Konvention von 1989 werden sie als die »Rechte zum Überleben« bezeichnet.
In Folge der Deklaration der Menschenrechte von 1948 wurden sie auch als ökonomische, soziale und kulturelle Rechte bezeichnet, ebenso wie als Rechte der »zweiten Generation«. Es ist das Recht zu leben, das Recht auf Gesundheit, Bildung und auf Schutz vor jeder Form von Ausbeutung.
Das zweite Element sind all jene Rechte, durch die das Kind als Person respektiert wird, am Leben der Gesellschaft teilnehmen kann und an allen Angelegenheiten beteiligt wird, die für das Kind wichtig sind. Das sind die »freiwilligen Rechte«, Rechte, die – ebenfalls mit Bezug auf die Konvention – als »Recht auf Teilhabe« bezeichnet werden. In der Sprache der Menschenrechtskonvention von 1948 wären das die Bürgerrechte und die politischen Rechte. Es sind die klassischen Freiheiten, Rechte der »ersten Generation«.
Das ist eine wichtige Unterscheidung. Und selbst wenn man es in der Konvention von 1989 festgelegt hat, wird es noch lange dauern, bis auch formell anerkannt wird, dass Kinder Bürgerrechte und politische Rechte haben. Und sie in der Praxis durchzusetzen wird eine Herausforderung sein. Das Kind zu schützen ist einfacher, befriedigender, direkter. Dabei kann man das Kind als passiv und bedürftig ansehen. Zu akzeptieren, dass es Bürgerrechte und politische Rechte hat, verlangt jedoch die Bereitschaft zum Dialog und zu Vereinbarungen und die aktive Einflussnahme des Kindes.
Lassen Sie uns den Unterschied ganz deutlich machen. Bürgerrechte und politische Rechte kommen, historisch betrachtet, an erster Stelle. Sie haben ihren Ursprung in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der Deklaration der Bürgerrechte der Französischen Revolution. Daher werden sie auch als Rechte der ersten Generation bezeichnet. Die zweite Gruppe von Rechten wurde nach der russischen Revolution von 1917 etabliert. Um die Bürgerrechte und die politischen Rechte durchzusetzen, ist Respekt von Seiten des Staates und das Fehlen jeder Einmischung ausreichend. Aber um soziale Rechte durchzusetzen, muss der Staat aktiv handeln und investieren. Das Recht auf Gesundheit erfordert Krankenhäuser und das Recht auf Bildung verlangt nach Schulen.
Die Deklaration von Genua
Mit der vorliegenden Deklaration der Rechte des Kindes erkennen die Männer und Frauen aller Nationen an, dass die Menschheit dem Kind das Beste schuldet, das sie geben kann. Sie erklären und akzeptieren es als ihre Pflicht, dass folgendes über die Fragen der Kulturen, der Nationalität und des Glaubensbekenntnisses hinaus gilt:
- Das Kind muss die Möglichkeit haben, sich körperlich und geistig normal zu entwickeln.
- Das Kind, das hungrig ist, muss zu essen bekommen; das Kind, das krank ist, muss gepflegt werden; das Kind, das in seiner Entwicklung zurückbleibt, muss Hilfe bekommen; das straffällige Kind muss behandelt werden; das Waisenkind oder das verlassene Kind müssen Obdach und Unterstützung bekommen.
- Das Kind muss in Zeiten der Not und der Katastrophe vor den anderen Menschen als Erstes Hilfe bekommen.
- Das Kind muss die Chance bekommen, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, es muss vor jeder Form von Ausbeutung geschützt werden.
- Das Kind muss in dem Gedanken erzogen werden, dass es seine besten Fähigkeiten und Begabungen dem Dienst der mit ihm lebenden Menschen widmen soll.
Den vollständigen Beitrag können Sie in unserer Ausgabe KINDER in Europa 17/09 lesen.
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